Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») bilden zusammen mit der Auftragsbestätigung einen verbindlichen Vertrag zwischen dem in der Offerte genannten Kunden (der «Kunde») und Swiss-Flow, Inhaber Philipp Gomez, Im oberen Boden 3, 8708 Männedorf, Schweiz («Swiss-Flow»). Diese AGB gelten unter Ausschluss aller anderen Vertragsbedingungen, die der Kunde vorschlägt, und dürfen nicht geändert oder ergänzt werden, es sei denn, sie wurden schriftlich vereinbart und von Swiss-Flow unterzeichnet.
2. Leistungen von Swiss-Flow
Swiss-Flow erbringt Dienstleistungen im Bereich der Automatisierung von Geschäftsabläufen, insbesondere die Analyse bestehender Abläufe, die Konzeption, Einrichtung und Verbindung von Software, Schnittstellen und (auch KI-gestützten) Automatisierungen sowie deren Betrieb, Betreuung und Anpassung.
Swiss-Flow verpflichtet sich, die in der Auftragsbestätigung beschriebenen Dienstleistungen mit angemessener und gebührender Sorgfalt zu erbringen. Die Leistungen werden von Swiss-Flow während des in der Auftragsbestätigung festgelegten Zeitraums erbracht, sofern sie nicht gemäss Ziff. 11 beendet werden.
Der Vertrag zwischen dem Kunden und Swiss-Flow begründet keine ausschliessliche Beziehung, und nichts in diesem Vertrag hindert Swiss-Flow daran, für einen bestehenden oder zukünftigen Dritten zu handeln oder ihm die gleichen oder ähnliche Leistungen zu erbringen.
Die von Swiss-Flow erbrachten Leistungen und Arbeitsergebnisse (insbesondere eingerichtete Automatisierungen, Abläufe, Konfigurationen, Skripte und Dokumentationen) werden nachfolgend «Werke» genannt. Diese sind für den Gebrauch und den Nutzen durch den Kunden bestimmt und dürfen ohne die Zustimmung von Swiss-Flow nicht an andere Personen weitergegeben oder diesen zugänglich gemacht werden.
Die Sorgfaltspflicht von Swiss-Flow besteht gegenüber dem Kunden, nicht gegenüber Dritten, es sei denn, Swiss-Flow hat einer Verpflichtung gegenüber bestimmten Dritten schriftlich zugestimmt.
Swiss-Flow haftet nicht für Handlungen, die vom Kunden (oder von Dritten in seinem Namen) vorgenommen werden, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Änderungen an den Programmen, Konten, Daten oder Abläufen des Kunden oder die Verwendung oder Einbeziehung von Produkten oder Dienstleistungen Dritter, die sich auf die Werke beziehen, die Bereitstellung der Werke durch Swiss-Flow beeinträchtigen oder deren Funktionsweise und Ergebnisse beeinflussen können.
3. Pflichten und Verantwortlichkeiten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, Swiss-Flow das in der Auftragsbestätigung genannte Entgelt zu bezahlen.
Der Kunde ist zudem verpflichtet, während der gesamten Dauer des Auftrags mit Swiss-Flow zusammenzuarbeiten und alle Handlungen vorzunehmen sowie Informationen, Zugänge, Dokumente, Daten und Dateien zur Verfügung zu stellen, die Swiss-Flow für die Auftragserfüllung benötigt.
Für den Fall, dass der Kunde nicht innerhalb einer angemessenen Frist (mindestens jedoch innerhalb von 15 Tagen) nach Aufforderung die ihm obliegenden Handlungen vornimmt oder Informationen, Zugänge, Dokumente, Daten und Dateien zur Verfügung stellt, ist Swiss-Flow berechtigt, die verbleibenden Arbeiten in Rechnung zu stellen, als ob der Kunde seinen Obliegenheiten nachgekommen wäre, unabhängig davon, ob der Auftrag dennoch ordnungsgemäss erfüllt werden konnte oder nicht.
Während der Erbringung der Arbeiten durch Swiss-Flow darf der Kunde nicht:
- die von Swiss-Flow eingerichteten Automatisierungen, Schnittstellen oder Konfigurationen ohne Absprache mit Swiss-Flow selbst oder durch Dritte verändern, deaktivieren oder umgehen;
- die Dienste eines anderen Anbieters für die Einrichtung oder Betreuung derselben Automatisierungen in Anspruch nehmen;
- die Werke für rechtswidrige Zwecke, zum Versand unerwünschter Werbung (Spam) oder in einer Weise einsetzen, die gegen die Nutzungsbedingungen der beteiligten Programme und Dienste verstösst.
Der Kunde erteilt Swiss-Flow die Erlaubnis, im für die Auftragserfüllung erforderlichen Umfang auf seine Programme, Konten und Daten zuzugreifen. Falls erforderlich stellt der Kunde Swiss-Flow die nötigen Zugangsdaten, Benutzerkonten oder Schnittstellen-Schlüssel (API-Keys) zur Verfügung. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er zur Erteilung dieser Zugänge berechtigt ist.
Der Kunde erteilt die Befugnis, seine Konten und Programme mit Tools und Diensten von Drittanbietern (z.B. Automatisierungs-Plattformen, KI-Dienste, Buchhaltungs-, Kalender- oder E-Mail-Dienste) zu verbinden, um die vereinbarten Abläufe zu automatisieren, zu überwachen und zu verbessern.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, automatisch erstellte Ergebnisse (z.B. Offerten, Rechnungen, Nachrichten oder Buchungen) dort zu prüfen und freizugeben, wo dies vereinbart oder aufgrund ihrer Bedeutung angezeigt ist. Der Kunde sichert seine Daten selbst regelmässig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
4. Entschädigung und Rechnungsstellung
Swiss-Flow stellt in der Regel monatlich, einmalig oder periodisch Rechnung für alle dem Kunden in einem bestimmten Kalendermonat erbrachten Leistungen.
Der Kunde muss alle Beanstandungen, die er in Bezug auf eine Rechnung hat, innerhalb von 7 Tagen nach dem Rechnungsdatum schriftlich (inkl. per E-Mail) vorbringen. Alle Beanstandungen, die nach dieser 7-Tage-Frist vorgebracht werden, sind unbeachtlich, und die Rechnung ist in voller Höhe ohne Abzug zu zahlen.
Ungeachtet der Frist von 7 Tagen für Beanstandungen einer Rechnung sind alle Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug oder Verrechnung zu Gunsten von Swiss-Flow zu begleichen, es sei denn, in der Auftragsbestätigung ist etwas anderes vereinbart.
Bei Nichtbezahlung einer Rechnung ist Swiss-Flow berechtigt, die Erbringung weiterer Arbeiten bis zum Eingang der Zahlung zurückzuhalten oder auszusetzen. Darüber hinaus ist Swiss-Flow berechtigt, die dem Kunden erbrachten und in Rechnung gestellten Leistungen (insbesondere den Betrieb eingerichteter Automatisierungen) bis zum Eingang der Zahlung einer unbezahlten Rechnung zu pausieren oder zurückzuziehen.
Zusätzlich zu den vorgenannten Rechtsbehelfen bei verspäteter Zahlung von Rechnungen ist Swiss-Flow berechtigt, ab dem Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in Höhe von 5 % zu berechnen, und hat zusätzlich Anspruch auf Ersatz angemessener Kosten, die ihr bei der Eintreibung solcher überfälligen Zahlungen entstehen.
Swiss-Flow kann über die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Entschädigung hinaus zusätzliche Entschädigungen verlangen:
- in der Höhe von CHF 120 pro Stunde im Falle von zusätzlichen Arbeiten, die vom Kunden verursacht oder verlangt werden, einschliesslich des Versäumnisses des Kunden, Swiss-Flow die Informationen, Zugänge, Materialien, Anweisungen, Daten oder Genehmigungen, die vernünftigerweise für die Erbringung der Arbeiten erforderlich sind, ordnungsgemäss und/oder rechtzeitig zur Verfügung zu stellen;
- in der Höhe der Zusatzkosten im Falle von Änderungen der Arbeits-, Lizenz- und Dienstleistungskosten sowie anderer Umstände, die ausserhalb der Kontrolle von Swiss-Flow liegen (z.B. Preis- oder Schnittstellenänderungen von Drittanbietern).
5. Kosten Dritter
Falls in der Auftragsbestätigung nicht anders vereinbart, trägt der Kunde sämtliche Kosten für Programme, Lizenzen, Abonnemente und nutzungsabhängige Gebühren von Drittanbietern (z.B. Automatisierungs-Plattformen, KI-Dienste, Hosting, SMS- oder E-Mail-Versand), die für die Erbringung und den Betrieb der Werke erforderlich sind. Soweit Swiss-Flow solche Kosten vorschiesst, stellt der Kunde Swiss-Flow hierfür ein entsprechendes Guthaben zur Verfügung oder vergütet sie gegen Rechnung.
6. Vertraulichkeit und Datenschutz
Der Kunde verpflichtet sich, die Bedingungen des Auftrages und alle von Swiss-Flow im Zusammenhang mit dem Auftrag oder der Geschäftstätigkeit von Swiss-Flow und dem Werk gelieferten Informationen geheim und vertraulich zu halten und diese Informationen oder Teile davon ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Swiss-Flow nicht an Dritte weiterzugeben oder zugänglich zu machen.
Swiss-Flow behandelt alle Informationen, Zugangsdaten und Daten des Kunden, von denen sie im Rahmen des Auftrags Kenntnis erhält, vertraulich und verwendet sie ausschliesslich zur Erfüllung des Auftrags. Soweit Swiss-Flow dabei Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet, tut sie dies als Auftragsbearbeiterin gemäss Art. 9 DSG (bzw. Art. 28 DSGVO) nach den Weisungen des Kunden; die Einzelheiten werden bei Bedarf in einer separaten Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung geregelt. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung von Swiss-Flow.
Der Kunde darf die von Swiss-Flow erstellten Werke nicht verändern, anpassen oder übersetzen, es sei denn, Swiss-Flow hat dem vorher schriftlich zugestimmt oder es ist anderweitig gesetzlich zulässig, wobei alle Veränderungen, Anpassungen und Übersetzungen Eigentum von Swiss-Flow sind, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart und schriftlich in der Auftragsbestätigung festgelegt.
Swiss-Flow unternimmt angemessene Anstrengungen, um sicherzustellen, dass die von Swiss-Flow erstellten Werke nicht die Urheberrechte Dritter verletzen.
7. Haftung von Swiss-Flow
Swiss-Flow haftet für sorgfältiges Tätigwerden, jedoch nicht für Ergebnisse wie eine bestimmte Zeit- oder Kostenersparnis, eine bestimmte Fehlerquote oder einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg als Ergebnis der Automatisierung.
Der Kunde ist verpflichtet, das Werk regelmässig zu überprüfen und Swiss-Flow unverzüglich zu informieren, wenn er geltend machen möchte, dass ein Teil des Werks nicht dem Auftrag entspricht oder Mängel aufweist.
Entsprechen die Arbeiten nicht dem Auftrag oder sind sie mit Mängeln behaftet, so beschränkt sich die Haftung von Swiss-Flow auf das Ergreifen geeigneter und angemessener Massnahmen zur Behebung dieser Mängel. Diese Massnahmen dürfen nicht mehr Arbeit erfordern als die ursprüngliche Ausführung der Arbeiten.
Swiss-Flow haftet im Zusammenhang mit Kundenaufträgen nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden oder besondere Schäden und haftet nicht für Umsatz-, Einkommens- oder Gewinnverluste oder für den Verlust von Software oder Daten. Vorbehalten bleibt die Haftung für rechtswidrig absichtlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden.
Darüber hinaus ist Swiss-Flow nicht haftbar für:
- jede Beeinträchtigung oder Veränderung des Werks oder der Programme, Konten und Daten des Kunden durch den Kunden oder einen Dritten sowie die daraus resultierenden Folgen;
- den Ausfall von Diensten, die Nichtverfügbarkeit von Dateien, die Beschädigung von Daten, den Missbrauch von Geräten durch Dritte, den Ausfall von extern verwalteten Geräten oder Kommunikationsgeräten oder anderen Diensten, die ausserhalb der Kontrolle von Swiss-Flow liegen;
- Änderungen, Einschränkungen, Preisänderungen oder die Einstellung von Programmen, Schnittstellen oder Diensten von Drittanbietern, auf denen die Werke aufbauen, sowie die daraus resultierenden Funktionsstörungen;
- inhaltliche Fehler in automatisch oder KI-gestützt erstellten Ergebnissen, die der Kunde vor der Verwendung hätte prüfen können oder müssen;
- Reputationsverlust des Kunden online oder offline.
Swiss-Flow haftet in keiner Weise für die Nichterfüllung von Verpflichtungen aus dem Auftrag und/oder diesen Geschäftsbedingungen, wenn diese Nichterfüllung durch unvorhergesehene Ereignisse verursacht wird, die ausserhalb der Kontrolle von Swiss-Flow liegen, einschliesslich und ohne Einschränkung Internetausfälle, Kommunikationsausfälle, Feuer, Überschwemmung, Krieg, Pandemie oder höhere Gewalt.
8. Haftung des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle anwendbaren Gesetze in Bezug auf die Nutzung der Werke einzuhalten, insbesondere das Datenschutzrecht in Bezug auf die Daten seiner eigenen Kunden, Mitarbeitenden und Geschäftspartner. Der Kunde garantiert während des gesamten Auftrags, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Daten sowie deren Bearbeitung durch die Werke keine Rechte Dritter oder gesetzlichen Bestimmungen verletzen.
9. Haftung von Swiss-Flow für Leistungen Dritter
Swiss-Flow gibt keine Garantie, Zusicherung oder Verpflichtung in Bezug auf Leistungen von Unterbeauftragten oder anderen an der Leistungserbringung beteiligten Dritten (z.B. Anbieter von Software, Schnittstellen, Hosting oder KI-Diensten) ab. Eigene Gewährleistungsansprüche, die Swiss-Flow gegebenenfalls gegen solche Dritte hat, tritt Swiss-Flow an den oder die betroffenen Kunden ab.
10. Rechteeinräumung
Die Urheberrechte sowie alle Nutzungsrechte an den von Swiss-Flow im Kundenauftrag erstellten Werken verbleiben bei Swiss-Flow. Der Kunde ist während der Vertragsdauer berechtigt, diese Werke für seinen eigenen Geschäftsbetrieb zu nutzen. Nach Beendigung des Vertrages steht es Swiss-Flow frei, die Rechte an den Werken ganz oder teilweise an den Kunden zu übertragen. Eine Verpflichtung dazu besteht aber nicht. Die Daten des Kunden verbleiben jederzeit beim Kunden.
11. Beendigung
Die Parteien sind berechtigt, den Vertrag jederzeit zu beenden.
Vorbehalten bleibt die Vereinbarung einer bestimmten Vertragsdauer in der Auftragsbestätigung. Eine Vertragsbeendigung durch den Kunden vor Ablauf dieser Vertragsdauer gilt als Kündigung zur Unzeit, da Swiss-Flow in der Regel einen hohen Anfangsaufwand im Hinblick auf eine bestimmte Vertragslaufzeit betreibt. Das für die vorgesehene Dauer vereinbarte Entgelt gilt als pauschalisierter Schadenersatz, welchen der Kunde infolge Kündigung zur Unzeit an Swiss-Flow zu bezahlen hat.
Mit Beendigung des Vertrags kann Swiss-Flow den Betrieb der Werke einstellen und ihr erteilte Zugänge zu Programmen und Konten des Kunden aufgeben. Der Kunde ist dafür verantwortlich, ihr erteilte Zugangsdaten und Schnittstellen-Schlüssel nach Vertragsende zu ändern bzw. zu widerrufen.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Geschäftsbedingungen und die Auftragsbestätigung unterliegen schweizerischem materiellem Recht. Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird der Sitz von Swiss-Flow (Männedorf) vereinbart.